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2015-04-30

Neues Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ veröffentlicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein neues  Interpretationspapier zur „Wesentlichen Veränderung von Maschinen“ veröffentlicht.(Bek. d. BMAS vom 9.4.2015, IIIb5-39607-3). Dabei handelt es sich um eine überarbeitete, an das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die neuesten Erkenntnisse der Risikobeurteilung angepasste Fassung. Sie basiert auf dem Interpretationspapier des BMA und der Länder zum selben Thema, das am 7. September 2000 publiziert wurde.

 

Das Interpretationspapier erläutert die Merkmale des Begriffs „wesentliche Veränderung", erleichtert damit die rechtliche Überprüfung in der Praxis und hilft wirtschaftliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Wird eine Maschine beim Umbau wesentlich verändert, muss das Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenrichtlinie erneut durchgeführt werden. Wird die beim Umbau wesentlich veränderte Maschine auch vom Anwendungsbereich anderer Harmonisierungsrechtsvorschriften erfasst, müssen außerdem die Konformitätsbewertungsverfahren dieser Vorschriften durchgeführt und dokumentiert werden, um die Grundlage für die erneute CE-Kennzeichnung zu schaffen.

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